Kryptowährungen sind ein fester Bestandteil des europäischen Finanzsystems geworden, dennoch herrscht bei vielen Unsicherheit über die steuerliche Behandlung. Frankreich und die Europäische Union haben klare Vorschriften zur Meldung von Krypto-Einkünften geschaffen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihre Krypto-Einnahmen in Frankreich und der EU im Jahr 2025 korrekt angeben – rechtskonform und ohne Bußgelder.
In Frankreich müssen Privatpersonen Einkünfte aus dem Kauf, Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen melden. Für Gelegenheitsanleger gelten die pauschalen Steuersätze des „PFU“ (Prélèvement Forfaitaire Unique), die 30 % betragen – 12,8 % Einkommensteuer und 17,2 % Sozialabgaben. Wer regelmäßig handelt oder Kryptowährungen als Vergütung erhält, kann als gewerblicher Steuerpflichtiger eingestuft werden.
Auch der Besitz von Kryptowährungen muss angegeben werden, selbst wenn keine Transaktionen stattgefunden haben. Wer ein Konto bei ausländischen Krypto-Börsen unterhält, muss dieses über das Formular 3916-BIS deklarieren. Verstöße werden mit bis zu 1.500 € je nicht gemeldetem Konto oder 10.000 € bei Sitz in einem nicht-kooperativen Staat geahndet.
Die Umwandlung von Krypto in Fiatgeld (z. B. Euro) gilt als steuerpflichtiger Vorgang. Der Tausch zwischen Kryptowährungen ist zunächst steuerfrei, muss aber dokumentiert werden, um spätere Gewinne korrekt zu berechnen.
Die Steuererklärung erfolgt jährlich, meist bis Mitte Mai über das Online-Portal der französischen Finanzbehörde. Das Formular 2086 zur Berechnung der Kapitalgewinne muss beigefügt werden. Es verlangt detaillierte Angaben zu jedem steuerpflichtigen Geschäft: Kaufdatum, Verkaufsdatum, Menge und Gewinnhöhe.
Führen Sie während des Jahres ein Transaktionsjournal – etwa mit spezialisierten Tools oder Tabellen. Die französischen Behörden arbeiten zunehmend mit internationalen Börsen zusammen, wodurch ungemeldete Einnahmen leichter auffallen.
Verspätete oder fehlerhafte Erklärungen führen zu einem Zuschlag von 10 %, bei vorsätzlichem Verschweigen sogar bis zu 40 % plus Säumniszinsen von 0,2 % pro Monat.
In der Europäischen Union variieren die Vorschriften zur Besteuerung von Kryptowährungen je nach Land, doch einheitliche Standards sind in Arbeit. Die bedeutendste Neuerung ist die Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA), die im Juni 2023 in Kraft trat und ab Ende 2024 vollständig gilt.
MiCA regelt Markttransparenz, Anlegerschutz und Geldwäscheprävention, beeinflusst aber auch die Steuerpraxis: Registrierte Anbieter müssen Transaktionen dokumentieren, die später unter DAC8 mit den Finanzämtern geteilt werden können – ab 2026 verpflichtend.
Bis dahin gelten nationale Regelungen: In Deutschland sind Krypto-Gewinne nach einem Jahr steuerfrei, in Italien oder Spanien müssen auch langfristige Bestände gemeldet werden. Wer zwischen Ländern umzieht oder grenzüberschreitend handelt, sollte steuerliche Unterschiede beachten.
DAC8, im Oktober 2023 beschlossen, verpflichtet Krypto-Dienstleister in der EU ab 2026 zur Meldung von Kundentransaktionen an die Steuerbehörden – ähnlich wie das CRS-System für Banken. Anleger sollten sich bereits jetzt auf diese Transparenzpflicht vorbereiten.
Nutzen Sie beispielsweise als französischer Bürger eine deutsche Börse, werden Ihre Transaktionen künftig an das französische Finanzamt gemeldet. Die Möglichkeiten zur Anonymität innerhalb der EU werden dadurch stark eingeschränkt.
Schon heute ist es ratsam, alle Vorgänge freiwillig und vollständig zu dokumentieren. Wenn Ihre Daten von offiziellen Meldungen abweichen, verlassen sich die Behörden meist auf die Börsendaten – exakte Nachweise sind also unverzichtbar.
Viele Krypto-Anleger empfinden das Steuerrecht als kompliziert – etwa bei der Bewertung, Umrechnungskursen oder Kategorisierung der Einnahmen. Fehler passieren häufig durch Falschangaben, fehlende Berücksichtigung von Airdrops oder Missverständnisse bei Staking-Erträgen.
In Frankreich und vielen EU-Staaten gelten Erträge aus Staking, DeFi oder Lending grundsätzlich als steuerpflichtig. Die Einordnung (Kapital-, Gewerbe- oder sonstige Einkünfte) hängt vom Umfang und der Art der Tätigkeit ab.
Verwenden Sie automatisierte Steuer-Software, die mit Börsen und Wallets verbunden ist. Sie berechnet Gewinne nach FIFO, LIFO oder spezifizierter Methode – gesetzeskonform. Bei komplexen Aktivitäten oder großem Volumen empfiehlt sich eine Steuerberatung mit Krypto-Fachkenntnis.
Erfassen Sie alle Transaktionen von Januar bis Dezember 2024. Vergleichen Sie Daten aus Börsen, Blockchain-Explorern und Wallets. Erfassen Sie Verkäufe, Swaps, Airdrops und Staking-Erträge.
Verwenden Sie Formular 2086 (Frankreich) oder das entsprechende nationale Formular. Fügen Sie ggf. weitere Erklärungen zu ausländischen Konten oder Gewerbeeinkünften hinzu. Seien Sie transparent – falsche Angaben können zu Prüfungen und Sanktionen führen.
Beobachten Sie laufend Gesetzesänderungen. Das Steuerrecht für Kryptowährungen entwickelt sich schnell. Informationen der nationalen Behörden oder der EU-Kommission helfen Ihnen, rechtskonform zu bleiben.